Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Volkshochschule Brokstedt e.V.
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Kurse, Seminare, Workshops und sonstigen Bildungsangebote der Volkshochschule Brokstedt e.V. (nachfolgend „VHS“).
(2) Vertragspartnerin der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers ist die
Volkshochschule Brokstedt e.V.
Sparkassenweg 10 b
24616 Brokstedt
Telefon: 04324 786
E-Mail: vhsbrokstedt@web.de
(3) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des zwischen der VHS und der anmeldenden Person geschlossenen Vertrages.
(4) Abweichende Bedingungen der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers gelten nur, wenn die VHS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Anmeldung
(1) Die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung kann, soweit von der VHS angeboten, persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Anmeldeverfahren erfolgen.
(2) Mit der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Veranstaltungsvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch die VHS oder dadurch zustande, dass die VHS der angemeldeten Person die Teilnahme ermöglicht. Bei Online-Anmeldungen kann die Vertragsbestätigung insbesondere per E-Mail erfolgen.
(4) Die VHS kann Anmeldungen ablehnen, wenn ein Kurs bereits ausgebucht ist, die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder andere sachliche Gründe entgegenstehen.
(5) Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, soweit in der jeweiligen Kursausschreibung nichts anderes angegeben ist.
(6) Die VHS kann die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Solche Voraussetzungen werden in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben.
3. Teilnahme durch andere Personen
(1) Die Anmeldung kann grundsätzlich nur für die angemeldete Person gelten.
(2) Soll eine andere Person anstelle der angemeldeten Person teilnehmen, ist dies der VHS vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Die VHS kann die Ersatzperson ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere wenn besondere Teilnahmevoraussetzungen bestehen.
(3) Die Verpflichtung zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts bleibt von einem Personenwechsel unberührt.
4. Teilnahmeentgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe des Teilnahmeentgelts ergibt sich aus der jeweiligen Kursausschreibung bzw. dem aktuellen Veranstaltungsprogramm.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Teilnahmeentgelt nach Erhalt der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung innerhalb der dort genannten Frist zu entrichten.
(3) Bei Online-Anmeldungen werden die verfügbaren Zahlungsarten im jeweiligen Anmeldeverfahren angegeben.
(4) Ermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt und der VHS gegebenenfalls entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
(5) Eine nachträgliche Ermäßigung bereits gezahlter Entgelte ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die VHS nichts anderes bestimmt.
(6) Bei Zahlungsverzug kann die VHS die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen bis zum Ausgleich offener Forderungen verweigern.
5. Durchführung der Veranstaltungen
(1) Die VHS ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund Änderungen gegenüber der ursprünglichen Kursausschreibung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Veranstaltungsortes, der Kursleitung, des Beginns oder des Ablaufs, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
(2) Die VHS bemüht sich, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über wesentliche Änderungen rechtzeitig zu informieren.
(3) Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht.
(4) Die VHS kann Veranstaltungen aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung der Kursleitung, höherer Gewalt, nicht zur Verfügung stehender Räumlichkeiten oder sonstiger Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, absagen oder verlegen.
6. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch die VHS
(1) Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl festlegen.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und entscheidet sich die VHS deshalb für eine Absage, werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte für die ausgefallene Veranstaltung vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Fahrtkosten, Verdienstausfall, Übernachtungskosten oder sonstigen Aufwendungen, bestehen grundsätzlich nicht, soweit die VHS die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
7. Rücktritt und Abmeldung durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer
(1) Eine Abmeldung von einer Veranstaltung muss gegenüber der VHS in Textform, insbesondere per E-Mail, oder auf einem von der VHS vorgesehenen Weg erfolgen.
(2) Die bloße Nichtteilnahme an einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.
(3) Soweit in der jeweiligen Kursausschreibung keine abweichenden Regelungen angegeben sind, kann eine kostenfreie Abmeldung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
(4) Bei einer späteren Abmeldung kann die VHS das vereinbarte Teilnahmeentgelt verlangen, sofern kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer keine Ersatzperson stellt.
(5) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bleibt berechtigt nachzuweisen, dass der VHS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
(6) Bei Veranstaltungen, für die besondere Rücktrittsbedingungen gelten, gehen diese den allgemeinen Rücktrittsregelungen vor. Die jeweiligen Bedingungen werden in der Kursausschreibung angegeben.
(7) Gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
8. Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Verträgen, die unter die gesetzlichen Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrages fallen, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung der VHS.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nicht, soweit eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht greift.
(4) Dies kann insbesondere Veranstaltungen betreffen, die als Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen einzuordnen sind und für deren Durchführung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(5) Die VHS informiert über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Widerrufsrechts entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
(6) Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil der Verbraucherinformationen der VHS und werden auf der Internetseite der VHS zur Verfügung gestellt.
9. Beginn der Veranstaltung während der Widerrufsfrist
(1) Soweit bei einem Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und die VHS die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbringen soll, wird die hierfür erforderliche ausdrückliche Zustimmung der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers eingeholt.
(2) Wird die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
(3) Wird eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen und anschließend widerrufen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung geschuldet sein.
10. Fehlzeiten und versäumte Veranstaltungen
(1) Die VHS ist nicht verpflichtet, versäumte Unterrichtseinheiten nachzuholen oder hierfür Teilnahmeentgelte zu erstatten, sofern die VHS die Abwesenheit nicht zu vertreten hat.
(2) Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Teilnahmeentgelts wegen einzelner Fehlzeiten besteht grundsätzlich nicht.
(3) Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
11. Ausschluss von der Teilnahme
(1) Die VHS kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer Veranstaltung ausschließen, wenn diese den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer belästigen oder gefährden oder wiederholt gegen berechtigte Anweisungen der Kursleitung verstoßen.
(2) Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann ein Ausschluss mit sofortiger Wirkung erfolgen.
(3) Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht, soweit der Ausschluss von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer zu vertreten ist.
(4) Die VHS behält sich weitergehende gesetzliche Ansprüche vor.
12. Haftung
(1) Die VHS haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VHS, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die VHS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Die VHS haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, soweit die VHS den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat.
13. Teilnahme an praktischen Veranstaltungen
(1) Bei Veranstaltungen mit praktischen Übungen, insbesondere im Bereich Bewegung, Sport, Gesundheit, Handwerk, Kochen oder ähnlichen Angeboten, haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Hinweise der Kursleitung zu beachten.
(2) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, die VHS über für die sichere Durchführung der Veranstaltung relevante Einschränkungen zu informieren, soweit dies erforderlich ist.
(3) Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die VHS übernimmt keine medizinische oder therapeutische Beratung. Die Teilnahme an gesundheitsbezogenen Veranstaltungen ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung.
14. Lehr- und Kursmaterialien
(1) Von der VHS oder den Kursleitungen bereitgestellte Unterlagen dürfen ausschließlich für die persönliche Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung verwendet werden.
(2) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung von Kursunterlagen ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils Berechtigten zulässig.
(3) Gesetzlich geschützte Rechte, insbesondere Urheberrechte, bleiben unberührt.
15. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden durch die VHS nur vorgenommen bzw. veröffentlicht, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen während einer Veranstaltung keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Personen oder der Kursveranstaltung anfertigen, veröffentlichen oder weitergeben, sofern hierfür nicht die Zustimmung der betroffenen Personen und gegebenenfalls der VHS vorliegt.
16. Datenschutz
(1) Die VHS verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der VHS.
(3) Die Datenschutzerklärung ist auf der Internetseite der VHS abrufbar.
17. Urheberrechte und Rechte Dritter
(1) Die VHS achtet die Rechte der jeweiligen Urheberinnen und Urheber sowie sonstiger Rechteinhaber.
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, bereitgestellte Materialien nur im gesetzlich zulässigen Umfang zu nutzen.
(3) Eine Weitergabe von Zugangsdaten zu digitalen Veranstaltungen an Dritte ist nicht gestattet.
18. Digitale Veranstaltungen
(1) Soweit Veranstaltungen online oder teilweise online durchgeführt werden, gelten ergänzend die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannten technischen und organisatorischen Teilnahmebedingungen.
(2) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, über einen geeigneten Internetzugang und die erforderliche technische Ausstattung zu verfügen, soweit dies für die Teilnahme erforderlich ist.
(3) Die VHS haftet nicht für Störungen der Internetverbindung oder der technischen Ausstattung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der VHS liegen.
(4) Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Die VHS ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz der VHS vereinbart.
21. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
22. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Veröffentlichung auf der Internetseite der Volkshochschule Brokstedt e.V. in Kraft.
Volkshochschule Brokstedt e.V.
Sparkassenweg 10 b
24616 Brokstedt
Stand: August 2026